SIKO Gegenaktionen München

Aktionsbündnis

zu den Kampftruppen in Afghanistan

Gerta Stählin (Münchner Friedensbündnis)
bei der Pressekonferenz des Aktionsbündnisses am 5.2.2008:


USA fordern mehr deutsche Kampftruppen für den Süden Afghanistans

Heute ließ der SIKO-Veranstalter Horst Teltschik in der Presse verlauten: Wenn sich herausstelle, dass der Schlüssel zur Befriedung im Süden liege, müsse die Bundeswehr dort auch eingesetzt werden.
Das Thema werde bei der Siko einen bedeutenden Raum einnehmen.

Wenn es sich herausstelle - wer soll das denn herausstellen? Die Teilnehmer der SIKO ganz sicher nicht, für die gibt es keine Alternative zum Militär, sonst wären dort Vertreter anderer eingeladen.

Bis gestern lehnten sowohl der deutsche Verteidigungsminister Jung wie alle Parteien den von den USA geforderten Einsatz ab.
Heute allerdings wird darüber heftig gestritten. So verlautet von verschiedenen Politikern: Die Lasten, Risiken und Dauer des Einsatzes müßten gleichmäßig verteilt werden - und schließlich geht es auch darum, dass Deutschland Mitglied der UNO werden will.

Geht es dabei eigentlich nur um die Interessen Deutschlands und der NATO-Staaten?
Wo bleibt das politische Konzept für Afghanistan, das die Bevölkerung dort überzeugen könnte?

Seit dem September 2001, also seit mehr als 6 Jahren, kämpft die NATO in Afghanistan.
Erinnert sich noch jemand an den Anlaß und das offizielle Ziel? Die USA griffen Afghanistan an, weil es sich weigerte, Osama bin Laden auszuliefern, der zwar aus Saudi Arabien kam, aber sich angeblich in Afghanistan versteckt hielt.
Später, als Bin Laden nicht gefunden worden war, hieß es, das Taliban-Regime müsse gestürzt und demokratische Werte in den Hindukusch gebracht werden - und die armen Frauen müßten befreit werden.
Die Militäreinsätze um Kandahar haben bisher eher zu einer Verhärtung der Situation geführt. Die sogen. robusten Militäreinsätze der Aliierten trafen die Bevölkerung so schwer, dass sie die Befreier inzwischen als Besatzungsmacht haßt und die Taliban unterstützt. Die Aliierten suchen nicht Partnerschaft, sie polarisieren, und das führt in die Sackgasse. Schon die Sowjetunion scheiterte an dem kleinen Afghanistan nach 10 Jahren Krieg. Und nun soll die Verstärkung der Militäreinsätze zur Befriedung führen?

Die Friedensbewegung und mit ihr die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung, haben sich schon seit Jahren gegen die Militäreinsätze, gewehrt, erst kürzlich gegen die Stationierung von deutschen Tornados zur aufklärerischen Unterstützung der US-Kampftruppen im Süden Afghanistans und gegen die Verlängerung und Ausweitung des Bundeswehrmandats, -denn die Besatzungs- herrschaft erzeugt täglich neue Gewalt.
Wir sagen: Bundeswehr - raus aus Afghanistan!

Es fragt sich, ob der unübersehbare Mangel an politischem Willen zum Wiederaufbau Afghanistans nicht doch beabsichtigt ist - beabsichtigt zur Destabilisierung des Landes und der Region wegen deren strategischer Bedeutung.
Während für die Stationierung und die Militäreinsätze riesige Summen ausgegeben werden, fehlt das Geld für den Wiederaufbau - offenbar aus mangelndem Interesse.

So frage ich Sie zum Schluß: Was kann unter diesen Umständen von einem Motto der Sicherheitskonferenz „Frieden durch Dialog“ erwartet werden? Der Dialog findet nur zwischen Politikern, Militärs und Rüstungsmanagern statt - Frieden ist für sie eine euphemistische Floskel, um nicht zu sagen: Dieses Motto ist einfach eine Lüge.

Gegen die deutschen Auslandseinsätze

Gerta Stählin (Münchner Friedensbündnis)
bei der Pressekonferenz des Aktionsbündnisses am 9.1.2008:


Wir fordern die deutsche Regierung auf, jegliche Unterstützung von Kriegen zurückzunehmen. Die Bundeswehr ist derzeit an 11 Kriegs- oder Kriseneinsätzen beteiligt - und keiner dieser Auslandseinsätze fördert die Terrorbekämpfung und die Befriedung der Welt.

Deutschland gehört zu den wirtschaftlich und politisch mächtigen Staaten, die ungehinderten Zugang zu den Märkten und Rohstoffen der Welt beanspruchen. Und dafür auch Militäreinsätze - also Krieg - in ihr Kalkül einbeziehen.
Ich will Ihnen das am Beispiel Irak aufzeigen. Es ging dort von Anfang an nicht um die Absetzung des so plötzlich verteufelten Saddam Hussein, sondern um ökonomische Machtansprüche in der Region. Die militärische Situation im Iral scheint heute ein Fiasko für die NATO-Staaten zu sein - aber das Fiasko zahlt sich auf die Dauer aus:
Die USA installieren im Irak derzeit zielstrebig eine dauerhafte Militärpräsenz. 5 Super-Basen sind im Bau oder gehen bereits ihrer Vollendung entgegen. Jede von ihnen bietet Platz für 10.000 bis 20.000 Soldaten und umfaßt alle Einrichtungen, auf die Soldaten aus Industriestaaten nicht verzichten wollen. Die Bush-Regierung spricht seit Sommer 2007 offen darüber, dass man die Truppen auf Jahre wenn nicht sogar auf Jahrzehnte hinaus dort stationieren werde.
Voraussetzung für eine so lange Besatzung des Irak ist, dass der innerirakische Konflikt nicht so bald verlöscht, das Drogenproblem bedrohlich bleibt, und dass die Regierung so schwach ist, dass sie das ausländische Militär braucht, um an der Macht zu bleiben.
Wozu das alles gut ist, brauche ich kaum noch zu erwähnen: Die noch unentdeckten irakischen Ölreserven werden vom Council of Foreign Relations auf 220 bis 300 Milliarden Barrel geschätzt und betragen damit ein Viertel der globalen Ölreserven. Nach einem Gesetzentwurf, den die NATO der irakischen Regierung vorgelegt hat, sollen 63 der vorhandenen 80 Ölfelder an westliche Konzerne gehen und würden dann - ebenso wie alle noch in Zukunft entdeckten Ölvorkommen - 30 Jahre lang unter ausländischer Kontrolle bleiben.
So ist die arrogante Art und Weise, mit der die Ausstiegsstrategie verschleppt wird, fast schon eine Garantie dafür, dass der Irak nicht zur Ruhe kommt und ein westliches Protektorat bleibt.

Der Preis dieser Pläne: Für den Westen ein paar Millionen Dollar und ein paar NATO-Soldaten monatlich. Die Bevölkerung des Irak hat dagegen Terror von Bombardierungen und Überfällen, Vertreibung, Zerstörung der Wohngebiete und der Infrastruktur (auch der Arbeitsplätze) und Gewalttaten sowie die Wiedereinführung von institutionalisierter Folter wie in Abu Ghraib zu erleiden. Selbstbestimmter Aufbau und eine demokratische Entwicklung haben keine Chance.
Aber hier wie anderswo kümmert das Schicksal eines Volkes die Großmächte nicht, wenn sie sich knappe Ressourcen sichern wollen.

Zum Eskalieren der weltweiten kriegerischen Konflikte tragen auch die Waffenlieferungen in Krisengebiete bei - im Nahen und Mittleren Osten, In Afrika und in Asien.
Die Waffenexporte haben sich in den letzten Jahren vervielfacht.
Und um wieder auf Deutschland zurückzukommen: Trotz gesetzgeberischer Verbote erfolgt ein bedeutender Teil des deutschen Waffentransfers in Krisenländer. Außerdem werden diese Geschäfte durch staatliche Hermes-Bürgschaften abgesichert.
Der Grundsatz, nicht an menschenrechtsverletzende Staaten zu liefern, wird offensichtlich mißachtet. Die Leidtragenden sind dann wieder die Völker, auf deren Boden der Krieg stattfindet - die wollen keinen Krieg, sondern im Frieden leben. Aber um deren Sicherheit geht es nicht.

Treffen Aktionsbündnis ...

Zeit: 
04.03.2008 - 19:30 bis 22:15

Treffen Aktionsbündnis:

Nachbereitung und Folgerungen für die Zukunft
Prozesse ...

wieder Dienstags 19:30h im EineWeltHaus
Raum siehe Anschlag (Bündnis gegen Krieg und Rassismus)

- OHNE MOOS NIX LOS! -

SPENDENAUFRUF

wegen Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin, der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte die Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Dieser Vorgabe der Staatsanwaltschaft folgte das Amtsgericht und verurteilte die Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.

Gegen dieses Urteil, das als Präzedenzfall (Musterfall) richtungweisend wäre, wurde umgehend Berufung eingelegt. Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen steht nun bevor.

Dies wird natürlich auch mit erheblichen Kosten, sowohl für die Prozessführung, als auch für die Öffentlichkeitsarbeit, verbunden sein. Deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:

Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80

Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07


ZUM PROZESS


"Der Versammlungsleitung wird von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben. -Strafbar als Verstoß gegen das Versammlungsgesetz gemäß §§ 25 Nr. 2, 15 Abs. 1 VersG. "
(aus der Anklageschrift)



Bereits im Vorfeld zeichnete sich ab, dass die staatliche Seite einen "politischen" Prozess zu führen gedenkt. Ziel von Justizbehörden und Politik ist, einen massiven Abbau von Grundrechten wie Versammlungs- und Meinungsfreiheit durchzusetzen. Es geht darum, die Verantwortlichkeiten von Versammlungsleiter_innen zukünftig unzulässig zu erweitern; sie als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen. - Hier soll ein Präzedenzfall geschaffen werden!

Es war deshalb nicht überraschend, dass die Angeklagte in erster Instanz zu 40 Tagessätzen a 40 Euro verurteilt wurde. Die Begründung des Urteilsspruchs kann dagegen nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt, so Richter Müller.

Für Auflagenverstöße Einzelner unter Tausenden Demonstrant_innen sei ihre Mandantin nicht verantwortlich, so hatte sich Verteidigerin Angela Lex zuvor in ihrem Plädoyer geäußert. "Eine Verurteilung des Verhaltens meiner Mandantin ist daher unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt gegeben und deshalb ist sie freizusprechen", fügte die Anwältin hinzu. Wir gehen davon aus, dass das Urteil des Amtsgerichtes, welches einer Rechtsbeugung gleichkommt, von einer der höheren gerichtlichen Instanzen einkassiert wird und es zu einem Freispruch kommen wird.

Deshalb wurde gegen dieses Urteil auch umgehend Berufung eingelegt, denn eine rechtskräftige Verurteilung hätte auf jeden Fall Präzedenzwirkung. Kein Mensch würde sich mehr bereit erklären die Versammlungsleitung zu übernehmen, wenn er/sie Anzeigen nur noch umgehen kann, indem er/sie sich zum Büttel der Polizei macht. - Dies werden wir unter keinen Umständen zulassen!

Diesen staatlichen Angriff auf elementare Grundrechte können wir nur gemeinsam und solidarisch abwehren - sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene - denn:

"AUF DER ANKLAGEBANK SAß NUR EINE, DOCH GEMEINT SIND WIR ALLE!"


München, 22. Februar 2008

AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"


PS: Nähere Informationen zum Prozess: Bericht und Prozesserklärung.

Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 12. Februar fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die Versammlungsleiterin (Babette M.), der Internationalen Demonstration gegen die Kriegstagung 2007, statt.

Kurz vor Prozessbeginn wurde vor dem Gerichtsgebäude eine Kundgebung abgehalten.

Etwa 30 Leute brachten ihre Solidarität mit der Angeklagten lautstark zum Ausdruck. In 2 Redebeiträgen wurde deutlich gemacht, dass das Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit, vor allem in Bayern, immer stärker beschnitten wird und dieser Prozess u.a. dazu benutzt werden soll, VersammlungsleiterInnen zukünftig als verlängerten Arm der Polizei zu missbrauchen.

"Der Versammlungsleitung wurde von der Staatsanwaltschaft vorgeworfen, einen Verstoß gegen die Auflage, Seitentransparente zu tragen und Lautsprecher nur für Ansprachen und Darbietungen, die im Zusammenhang mit dem Versammlungsthema stehen sowie für Ordnungsdurchsagen zu nutzen, nicht verhindert zu haben. Hierdurch soll sie selbst gegen eine Auflage des Bescheides verstoßen haben." (Anklageschrift)

Da der Sitzungssaal - mit Absicht? - viel zu klein bemessen war mussten viele der potentiellen ZuhörerInnen draußen bleiben. Gleich zu Beginn der Verhandlung machte Amtsrichter Müller klar, wer hier der Chef im Saal ist. Den Leuten, die keinen Sitzplatz mehr ergattert hatten, drohte er unmissverständlich an, sie raus werfen zu lassen falls sie nicht sofort den Saal verlassen. Den Vorschlag in einen größeren Saal auszuweichen wies er, ohne eine weitere Diskussion zuzulassen, rüde von sich.

Nachdem Staatsanwalt Lutz die Anklage verlesen hatte und die sonstigen gerichtspezifischen Formalitäten abgehakt waren, setzte die Angeklagte an, eine politische Erklärung abzugeben. Der erste Satz war noch nicht über ihre Lippen gegangen, als Richter Müller ihr das Wort abschnitt. Hier könne man "nicht jeden Schmarrn" vortragen, geiferte er und "abseitige Erklärungen" hätten vor Gericht nichts verloren. Nach einem Disput mit der Verteidigerin, Angelika Lex, sah er sich jedoch gezwungen der Angeklagten wieder das Wort zu erteilen.

Babette M. machte in ihrer Prozesserklärung (im Anhang) deutlich, dass Protest und Widerstand gegen die so genannte Sicherheitskonferenz eindeutig legitim sind. Sie wies weiter darauf hin, dass es nicht Aufgabe der Versammlungsleitung sein kann, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Ihre einzige Aussage zum juristischen Prozedere bestand darin, das sie mehrmals Ordnungsdurchsagen, bezüglich des Auflagenbescheides, vom Lautsprecherwagen getätigt habe.

Anschließend hatte der zweite Herr Müller seinen Auftritt. Namens gleich mit dem Richter, ob verwandt oder verschwägert wurde nicht geklärt, war Kriminalhauptkommissar (KHK) Müller 2007 Verbindungsbeamter zwischen Versammlungsleitung und Einsatzführung der Polizei. Er war als einziger Zeuge geladen und durfte das einzige Beweismittel, ein Video der Polizei von der Anti-SIKO-Demo 2007, süffisant kommentieren. Dies obwohl Rechtsanwältin Lex sich ausdrücklich dagegen verwehrt hatte. Richter Müller schmetterte diesen Einwand einfach ab. Bei der Vorführung des Videos waren die ZuhörerInnen zudem außen vor, akustisch war zwar Einiges mit zu bekommen, auf den Bildschirm hatten jedoch nur die Prozessbeteiligten Sicht. - Eine weitere Ausgrenzung der Öffentlichkeit an diesem Tage.

Das angeblich strafbare Verhalten der Angeklagten bestand laut KHK Müller u.a. darin, dass sie "halbherzige Durchsagen" gemacht habe, z.B. "Ich soll für die Polizei durchsagen, dass die Seitentransparente zu entfernen sind". Außerdem habe sie die "Haßtiraden gegen die Polizei", welche vom Lausprecher des Internationalistischen Blocks (IB) gekommen seien, nicht unterbunden. Die Moderation des IB-Lautis scheint ihm eh seit Jahren ein Dorn im Auge zu sein. Der Moderator sei bekannt als "Einpeitscher und Aufheizer", so Müller, auch die Moderatorin sei nicht besser. "No justice-no peace, fight the police;Verpißt Euch, Haut ab," habe sie gerufen. Dies seien keine "themenspezifische Äußerungen" und somit von Frau M. auch zu unterbinden gewesen. - Das die Ansagen der Moderation lediglich Reaktionen auf die Knüppel- und Gaseinsätze der Sondereinsatzkommandos gegen die DemonstrantInnen waren, wurde von ihm jedoch mit keinem Wort erwähnt

Als Realsatire zu werten war dann noch Müllers Versuch in die Psyche der
DemonstrantInnen vorzudringen indem er behauptete, auswärtige DemonstrationsteilnehmerInnen würden von der Versammlungsleitung instrumentalisiert. O-Ton Müller:"Arme Würstl von auswärts!" - Gewohnt als Befehlsempfänger zu funktionieren erscheint es ihm offensichtlich als logisch, dass Menschen nur fremdbestimmt handeln.

Nachdem KHK Müller vom Gericht entlassen wurde, forderte Staatsanwalt Lutz, die Angeklagte zu 50 Tagessätzen a 40 Euro zu verurteilen. Ansonsten war von diesem Herren nicht viel zu hören.

Rechtanwältin Lex ging in ihrem Plädoyer erstmal darauf ein, dass jedes Jahr zu SIKO-Zeiten massive Eingriffe der staatlichen Organe auf das Versammlungsrecht stattfinden. Sie wies weiter darauf hin, dass die Versammlungsleitung definitiv nicht als Hilfspolizist zu verstehen sei. "Sie hat weder rechtlich noch tatsächlich die Kompetenz polizeiliche Auflagen durchzusetzen," so Lex weiter, dafür seien die ca. 4000 PolizistInnen vor Ort zuständig. "Hätte die Angeklagte höchstpersönlich die Seitentransparente wegreißen sollen? Hätte sie 7000 Rucksäcke durchsuchen sollen, um zu verhindern, dass womöglich eine Glasflasche geworfen wird?" karikierte sie die lebensfremden Ansichten des Gerichts. Abschließend erklärte Frau Lex, unter Zitierung von Passagen des Versammlungsgesetzes, dass sich ihre Mandantin in keinster Weise strafbar gemacht habe und forderte einen Freispruch.

Bereits zu Beginn der Verhandlung, spätestens nachdem Babette M. auf ihrer Erklärung beharrte, war für alle ZuhörerInnen greifbar, dass von dem Richter nichts Gutes zu erwarten war. Für seine Überlegungen, vor Verkündigung des Urteils, benötigte er deshalb auch nur einige Minuten: 40 Tagessätze a 40 Euro. Die Begründung seines Urteilsspruchs kann nur als skandalös bezeichnet werden. Die Angeklagte habe durch ihre Körpersprache in der Verhandlung, ähnlich wie auf der Demonstration 2007, eine "unangenehme und hetzerische" Stimmung ausgestrahlt. Einen Seitenhieb auf den Moderator des IB-Lautis konnte er sich auch nicht verkneifen. Dieser hätte "Menschenverachtende Haßtiraden" abgelassen, so Müller.

Der Unmut über Müllers niveaulose Äußerungen führten im Zuhörerraum zu deutlichen Unmutsäußerungen während des Urteilsspruchs und einer Überreaktion des Amtsrichters. Justizbeamte marschierten auf, um die 2 "Störenfriede" zu entfernen, außerdem wurden Beide mit einem Ordnungsgeld von 30 Euro, alternativ 1 Tag Haft, ab gestraft.

Es war bereits im Vorfeld klar, dass dies kein "normaler" Prozess werden wird, sondern von staatlicher Seite als Vehikel missbraucht werden soll, Grundrechte wie Versammlungs- und Demonstrationsfreiheit weiterhin abzubauen. Eine ausführlichere politische Einschätzung
und ein weiterer solidarischer und praktischer Umgang mit diesem Präzedenzfall bedarf noch einer intensiven Auseinandersetzung.

Nur soviel, es wurde bereits Widerspruch gegen dieses Urteil eingelegt. Wir werden Euch weiter auf dem Laufenden halten, wir bedanken uns für die breite Solidarität und hoffen auf Eure weitere Unterstützung.

Auf der Anklagebank saß nur Eine, doch gemeint sind wir ALLE!

Wir dürfen nicht zulassen, dass sich die staatlichen Organe durchsetzen! Ein langwieriger Gang durch die gerichtlichen Instanzen, verbunden mit erheblichen Anwalts- und
Prozesskosten, liegt vor uns. Auf der Anklagebank sitzt zwar weiterhin Babette, der staatliche Angriff richtet sich jedoch gegen uns alle. Diesen gemeinsam abzuwehren, sowohl auf juristischer wie auf politischer Ebene, kostet natürlich auch viel Geld, deshalb bitten wir Euch um Spenden auf folgendes Konto:

Martin Löwenberg
Kto.-Nr. 28 26 48 02
BLZ: 700 100 80
Postbank München
Kennwort: Prozess SIKO 07


München, 13. Februar 2008

AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-"SICHERHEITSKONFERENZ"



Prozesserklärung




Jedes Jahr treffen sich Vertreter und Vertreterinnen von Militär, Politik und Wirtschaft in München um dort im luxuriösen Ambiente des Bayrischen Hofs ungestört die Pläne für Militäreinsätze der nächsten Jahre auszuarbeiten. Diese Leute nennen sich selbst gerne „strategic community“, ein Begriff, der vorgaukelt, es handle sich bei dem Treffen um eine Gemeinschaft, die hier ein bisschen vorausplant, was ja eigentlich niemanden stören sollte. Unerwähnt bleibt nur, was hier eigentlich geplant und organisiert wird.

Es sind die Angriffskriege, die hier vorbereitet werden, die Kämpfe um Macht und Rohstoffe, um wirtschaftliche Vormacht und um das Recht auf Ausbeutung. Hier am runden Tisch wird ausgelotet, wie weit man gehen kann, ohne andere vor den Kopf zu stoßen, hier werden die Deals abgewickelt, deren Auswirkungen das Leben Hunderttausender kosten. Hier wird im wörtlichsten Sinne menschenverachtende Politik geplant.

Und das Ganze ist noch nicht einmal eine Veranstaltung, die irgendein politisches Mandat vorweisen könnte. Nein, es ist eine Veranstaltung der Privatwirtschaft in einer unheiligen Allianz mit der Bundeswehr.

Auf eine kleine Anfrage der Linkspartei gab die Bundesregierung an, die Münchner Sicherheitskonferenz werde durch 420 Bundeswehrsoldaten “unterstützt”, wobei 120 davon sogar das Hausrecht beim Veranstaltungsort ausüben. Die hierfür anfallenden Kosten beziffert die Bundesregierung auf 500.00 Euro, hinzu kommen weitere Hilfsleistungen vom Presse- und Informationsamt in Höhe von 341.000 Euro, so dass das Treffen der Kriegsstrategen mit insgesamt 841.000 Euro aus der Staatskasse finanziert wird!
Der Öffentlichkeit wird das Ganze dann noch als Einsatz für Frieden und Sicherheit verkauft. Orwells Vision vom Neusprech Krieg ist Frieden ist hier längst bittere Realität geworden.

Und gegen dieses Treffen internationaler Kriegsverbrecher richtet sich seit vielen Jahren unser Protest. Jedes Jahr kommen viele tausend Menschen um hier ihrer Ablehnung gegen diese Kriegskonferenz Ausdruck zu verleihen. Und jedes Jahr stoßen sie auf das selbe Bild. Die Staatsmacht versucht mit allen ihr zur Verfgung stehenden Mitteln die Proteste zu ver- oder zumindestens zu behindern. Die jährliche Demonstration wird mit der Regelmäßigkeit eines Uhrwerks angegriffen bzw. schikaniert. Von außen ist die Demonstration nur als wandernder Polizeikessel wahrnehmbar. Permanente Schikanen seitens der Einsatzleitung und vor allem seitens der Spezialeinheiten, die ohnehin meist tun und lassen was sie wollen. Vor und nach der Demonstration werden politisch aktive Menschen verfolgt und mit Repression berzogen. In schöner Regelmäßigkeit wird das Convergence Center von der Polizei gestürmt, obwohl die Stürmung des jeweils vorherigen Jahrs gerichtlich als unrechtmäßig festgestellt wurde.

Letztes Jahr wurde eine Beobachtergruppe eingesetzt, die die Polizeibergriffe dokumentieren sollte. Sie stellte fest, dass Provokationen und Gewalt von den Einsatzkräften und hier insbesondere von den USK-Einheiten ausgingen nicht von den Demonstrationsteilnehmern. Jeder Versuch, während der Übergriffe Beamte zur Rechenschaft zu ziehen scheiterte stets daran, dass der jeweilige Einsatzleiter immer genau dann nicht anwesend war, wenn er gebraucht worden wäre. Nachdem die eingesetzten Kampfmaschinen stets nicht identifizierbar sind, können sie auch im Nachhinein nicht mehr belangt werden.

Ein Beispiel vom letzten Jahr mag das veranschaulichen. Während eines der zahlreichen Angriffe auf den Demonstrationszug kletterten mehrere USK Beamte in voller Kampfmontur über parkende Autos. Die Autos wurden beschädigt, was bei der Hartplastikpanzerung der angreifenden Einheiten kein Wunder war. Ein Beamter wurde dabei beobachtet, wie er einen Zettel an die Windschutzscheibe eines beschädigten Fahrzeugs befestigte, auf dem stand, dass das Fahrzeug durch einen Polizeieinsatz beschdigt wurde. Wenige Sekunden später entfernte ein anderer Beamter diesen Zettel wieder. Der Versuch der Demonstrationsteilnehmer, daraufhin den Einsatzleiter zu verständigen scheiterte an seiner Abwesenheit. Später war im Pressebericht der bayrischen Polizei zu lesen: Namentlich noch nicht bekannte Demonstranten hatten in der Sonnenstraße mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt.

Dieser Vorfall ist photographisch dokumentiert, trotzdem steht der Vorwurf gegen die Demonstration im Raum nicht gegen die Einsatzkräfte. Und im folgenden Jahr wird dann der Polizeieinsatz damit begründet, dass letztes Jahr Autos beschädigt wurden. Es könnte einen zum Lachen bringen, wäre es nicht so bitter ernst.

Die Durchführung der Demonstration ist also jedes Jahr wieder eine Herausforderung, ein Versuch, eines der höchsten Rechtsgüter der Bundesrepublik gegen eine Armee nicht identifizierbarer Kampfmaschinen zu verteidigen, gegen Willkür und Lüge, gegen Knüppeleinsätze und Festnahmen.
Und nicht zuletzt gegen die Gesetzesverstöße der Gesetzeshüter selbst. Seit Jahren wird die Einsatzleitung darauf hingewiesen, dass das Abfilmen der Demonstration kein Grundrecht der bayrischen Polizei ist. Im Versammlungsgesetz (12a Absatz 1) steht dazu eindeutig:

Die Polizei darf Bild- und Tonaufnahmen von Teilnehmern bei oder im Zusammenhang mit öffentlichen Versammlungen nur anfertigen, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass von ihnen erhebliche Gefahren für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung ausgehen.

Tatsächlich wird aber jedes Jahr von Anfang an die gesamte Demonstration sowie Auftakt- und Abschlusskundgebung lückenlos gefilmt. Mehrere Fahrzeuge der Polizei mit Videokameras an langen Stangen stehen bereits auf dem Marienplatz, bevor überhaupt Teilnehmer anwesend sind.

In einer solchen Situation erscheint es geradezu lächerlich, wenn von der Versammlungsleitung erwartet wird, Polizeiaufgaben zu übernehmen. Ist es doch eher ihre Aufgabe, das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gegen eine übermchtige Armada uniformierter Gewalttäter durchzusetzen.

Rede von RA Michael A. Hofmann, Mitglied im Vorstand des RAV e.V.

Liebe Freundinnen und Freunde der Freiheit, der Grund- und Menschrechte!

Ich spreche hier als Mitglied des RAV und danke den Veranstaltern dafür, daß uns, den Anwältinnen und Anwälten, die wir uns aktiv für den Erhalt der Demokratie, der Menschenrechte und der Freiheiten einsetzen, Gelegenheit gegeben wird, heute aus unserer Sicht ein paar Anmerkungen zur Problematik polizeilicher Repression – nicht nur bei Demonstrationen - zu machen.

Meine Fragen lauten:
Heißt es heute wieder einmal „Null Toleranz“ für die Versammlungsfreiheit?
Werden Grundrechte in Deutschland wieder einmal durch die Polizei verletzt??

Die beste Antwort, wie es eigentlich anders sein soll, gibt – wie soft von der Polizei missachtet - das BVerfG in seiner Brockdorf-Entscheidung bereits aus dem Jahre 1985. Ich zitiere:

„Wer damit rechnet, dass etwa die Teilnahme an einer Versammlung oder einer Bürgerinitiative behördlich registriert wird und dass ihm dadurch Risiken entstehen können, wird möglicherweise auf eine Ausübung seiner entsprechenden Grundrechte (Art 8, 9 GG) verzichten. Dies würde nicht nur die individuellen Entfaltungschancen des Einzelnen beeinträchtigen, sondern auch das Gemeinwohl, weil Selbstbestimmung eine elementare Funktionsbedingung eines auf Handlungsfähigkeit und Mitwirkungsfähigkeit seiner Bürger begründeten freiheitlichen demokratischen Gemeinwesens ist.“ Zitat Ende.

Vor über 24 Jahren, am 15. Dezember 1983, gab das Bundesverfassungsgericht der Politik diesen Satz als unabdingbare, bis heute gültige Leitlinie auf.

Und wie halten sich die Sicherheitsbehörden bis heute daran?

Nur ein Beispiel aus der jüngsten Zeit - der Befund über die letzte Demo in Hamburg am 15. Dezember 2007 zeigt:

Auf ca. 3.000 Demonstranten kamen 2.500 Polizisten.

Zum Auftakt und während des Versuchs, der angemeldeten Route zu folgen, filmten alle 30 Meter Beamte mit der Videokamera.

Die Demonstrationsmenge war ab dem Auftakt am Kulturzentrum der „Roten Flora“ von einer erdrückenden Macht grün und schwarz martialisch ausgerüsteter Polizei eingekesselt.

Und dies, obwohl nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts der so genannte Polizeikessel gegen das Grundgesetz verstößt!

Letztes Jahr hier in München kamen auf ca. 3.000 friedliche Demonstrantinnen und Demonstranten ca. 3.500 martialisch aufgerüstete, zum Teil vermummte, keine Namenschilder tragende Polizeibeamte. Dieses Wochenende dürfte das Zahlenverhältnis nicht viel anders sein.

Nicht die Demonstrationsteilnehmer, sondern der polizeiliche Einsatzleiter am Kessel gibt die Marschroute vor, bestimmt, ob und wann sich der Zug in Bewegung setzt, wer in den rechtswidrigen Kessel hinein- bzw. nicht wieder heraus darf. Das ist repressive Macht über ein Recht, das den Demonstranten, nicht aber den Polizisten zusteht. Macht, die von Gerichten immer wieder als unzulässig beurteilt wird, allerdings ohne praktische Konsequenzen, denn die Exekutive hält sich nicht an die Vorgaben der Judikative.

Statt einzuschränken, muss die Polizei die Ausübung der Grundrechte schützen!

Was passiert denn schon auf den Demonstrationen?

Die überwiegend sehr jungen Menschen wandten und wenden sich mit ihren Demonstrationen – zu Recht - immer wieder gegen die inzwischen allgegenwärtige polizeiliche und geheimdienstliche Überwachung und gegen eine sog. Politik der Sicherheit, die Grundrechte täglich missachtet.

Sie wenden sich – zu Recht - gegen die strafrechtliche Verfolgung linker politischer Opposition mit den Mitteln angeblicher Terrorabwehr und dem § 129 a StGB.

Das ist ihr gutes Recht. Gleichwohl werden sie von der Polizei massiv daran gehindert und eingeschüchtert.

Selbst vor Anwältinnen und Anwälten wird keine Rücksicht genommen: In Heiligendamm prügelten Polizisten auf einen meiner Kollegen ein, obwohl er mit einer gelben Signalweste mit dem Aufdruck „Legal Team“ – also „anwaltlicher Notdienst“ bekleidet war, als er einem Demonstranten, der soeben misshandelt wurde, zu Hilfe eilen wollte.

Anwältinnen und Anwälten wurde in Rostock in den Gefangenensammelstellen der Zugang zu den Gefangenen verwehrt.

Die Kooperation zwischen dem Anwaltlichen Notdienst, der im wesentlichen vom RAV zusammen mit den EA’s organisiert wurde, und den Verantwortlichen der Polizei wurde von letzterer trotz intensiver anwaltlicher Bemühungen beendet.

Stattdessen übernahm die Polizei faktisch in den Gesa’s das Hausrecht, obwohl diese dem Amtsgericht Rostock – und damit dessen Direktor – unterstellt waren. Die Justiz spielte dieses Machtspiel der Polizei mit und unterlag letztendlich der Exekutive – verkehrte Welt!

Und die Gefangenen wurden in Drahtkäfige gesperrt, wie Hühner in Käfighaltung, ohne Sichtschutz, mit ständigem Neonlicht, Toilettenbesuche mussten erbeten werden und konnten nur durch polizeiliche Aufsicht durchgeführt werden.

Von über 1.200 Ingewahrsamsnahmen blieben am Ende nicht einmal 100 vorläufig rechtmäßige übrig. 1.100 wurden von den Richtern sofort als rechtswidrig eingestuft und die Gefangenen sollten sofort freigelassen werden, was die Polizei aber nicht sofort umsetzte. Freiheitsberaubung im Amt?

Warum achten Polizei und Sicherheitsbehörden nicht Entscheidungen von Gerichten, die polizeiliche Maßnahmen immer wieder als das einstufen, was sie sehr häufig in diesem Zusammenhang sind? Nämlich rechtswidrig, nämlich verfassungswidrig?

Sei es etwa in Heiligendamm, als das BVerfG dieser polizeilichen Sicherheitspolitik ins Stammbuch schrieb, daß der Zaun und sämtliche polizeiliche Maßnahmen zur Verhinderung von Demonstrationsrechten unmittelbar am Ort des Anstoßes, nämlich in unmittelbarer, direkter Nähe zum Konferenzort und nicht Kilometer weit weg, gegen das Grundgesetz verstoßen haben, also verfassungswidrig waren.

Sei es etwa der Bundesgerichtshof, der die Hausdurchsuchungen der Bundesanwaltschaft im Vorfeld des G-8-Gipfels ebenfalls als rechtswidrig bezeichnete, weil sie, die BA, dazu keine Zuständigkeit hatte. Die Generalbundesanwältin Harms, vorher immerhin Richterin am BGH, Spitzenjuristin, hätte nur in diejenigen Gesetze sehen müssen, die sie selbst anwendet, um erkennen zu können und zu müssen, daß sie rechtswidrig handelte.

Ich appelliere daher an die verantwortlichen Einsatzleiter:
Nehmen Sie endlich die Urteile der Gerichte zur Kenntnis!
Setzen Sie endlich deren Inhalte zum Schutz der Grundrechte um!
Befehlen Sie ihren Untergebenen: achtet die Rechte derjenigen, die ihre Grundrechte ausüben.

Es gibt also allen und immer wieder ausreichend Grund, so wie auch heute, hier auf dem Marienplatz, auf die Straße zu gehen:

Rasterfahndung,
großer Lauschangriff,
Luftsicherheitsgesetz,
Feindstrafrecht,
Terrorismushysterie,
zentrale Schülerdatei,
Anti-Terror-Datei;
Online-Durchsuchung
Bundestrojaner;
Relativierung der Unschuldsvermutung,
Telekommunikationsüberwachung,
BKA-Gesetzentwurf mit der fast unbegrenzten Befugnis zur präventiven heimlichen Ermittlung,
Zollfahndungsgesetz mit Einsatz als Polizeieinheit und Geheimdienstfunktion mit verdachtsunabhängiger Überwachung,
Leitlinien zur Zentralisierung von Polizei, Militär und Geheimdiensten,
Zentralisierung der Melderegister,
Zensus 2011.

Ist das noch Demokratie?

Ist das noch der Rahmen, in dem sich Grund- und Menschenrechte, die Freiheit entfalten können?

Die Wahrnehmung des Rechts auf freie Demonstration wurde und wird immer wieder von der Polizei verhindert.

Versammelte Menschenmengen, die nichts anderes tun, als ihr verfassungsmäßig geschütztes Grundrecht auszuüben, werden immer wieder von mehreren Reihen uniformierter Polizei angeführt und in einem „Wanderkessel“ eskortiert, aus dem es keinen freien Zu- und Abgang gibt. Als weitere Drohkulisse dienen oft auf die friedliche Versammlung gerichtete Wasserwerfer.

Wir, die Anwältinnen und Anwälte für Demokratie und Menschenrechte im RAV kommen daher zu folgendem Schluss:

Ein solches – repressives - Verhalten der Polizei verkehrt sich ins Gegenteil: anstatt die Ausübung dieser Grundrechte zu schützen, wie es etwa Art. 1 GG der Exekutive und damit auch ausdrücklich der Polizei aufgibt, wird diese Ausübung eingeschränkt, oft gar unmöglich gemacht.

Polizeiliche Maßnahmen wie in Heiligendamm, in Hamburg im vergangenen Dezember oder hier in München bei allen Kundgebungen gegen die Sicherheitskonferenz waren und werden eine unverhältnismäßige, demokratiefeindliche Demonstration von Staatsmacht sein, die bei Bürgerinnen und Bürgern zu Gefühlen von Ohnmacht und Sprachlosigkeit führen muss.

Diese repressiven Maßnahmen haben nichts mehr mit dem zu tun, was das Bundesverfassungsgericht 1985 in seiner Brockdorf-Entscheidung zur gesellschaftlichen Bedeutung von Versammlungen festgeschrieben hat - nämlich ein „Stück ursprünglich-ungebändigter unmittelbarer Demokratie“ zu sein, das geeignet ist, „den politischen Betrieb vor Erstarrung in geschäftiger Routine zu bewahren".

Politiker und polizeiliche Spitzenbeamte, die immer wieder einen solche massive Verfassungsverletzungen zu verantworten haben, sind eine unmittelbare gegenwärtige Gefahr für das Gemeinwohl und den Rechtsstaat, der es entgegenzutreten gilt und dessen sofortige Ablösung ein notwendiges und richtiges Signal wäre. Nicht Beförderung, sondern Entlassung aus dem Dienst ist die richtige Maßnahme.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche Ihnen alles Gute und viel Erfolg.

RA Michael A. Hofmann, Mitglied im Vorstand des RAV e.V.

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