SIKO Gegenaktionen München

Aktionsbündnis

Treffen Aktionsbündnis

Zeit: 
16.09.2008 - 19:30 bis 22:15

ab jetzt finden die Treffen des

Aktionsbündnisses gegen die NATO-"Sicherheits"konferenz

14tägig statt, als auch am Dienstag, 16.9.2008 wei üblich 19:30h im Einewelthaus. Zur Zeit geht es u.a. um Aufrufinhalte und evtl. Arbeitsgruppen.

NATO-Sicherheitskonferenz 2009

Zeit: 
06.02.2009 - 00:00 bis 23:45

Der Vollständigkeit halber jetzt schon eingetragen:

Nach vorliegenden Informationen findet die "NATO-Sicherheitskonferenz" 2009 am Wochenende 6.-8. Februar 2009 statt.

... wartet, da sollte noch mehr kommen ... erst mal so:

Perspektiventreffen

Zeit: 
02.09.2008 - 19:30 bis 22:15

"Perspektiventreffen"
des "Aktionsbündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz"

Ort: EineWelthaus

"erster Dienstag im Monat"

Info der SIKO-Prozessgruppe

Im Februar 2008 war die stv. Versammlungsleiterin der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 2007, nach einem skandalösen Prozess (siehe Bericht auf sicherheitskonferenz.de), in erster Instanz zu einer Geldstrafe – 40 Tagessätze zu je 40 Euro - verurteilt worden.

Am 9. Juli fand nun vor dem Münchner Landgericht der Berufungsprozess gegen Babette statt.

Stichworte: 

Perspektiventreffen

Zeit: 
05.08.2008 - 19:30 bis 22:15

"Perspektiventreffen"

des "Aktionsbündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz"

Ort: EineWelthaus

"erster Dienstag im Monat"

Die Verurteilung ist vom Tisch - Berufung weitgehend erfolgreich.



Bekanntlich fand diesen Mittwoch (9. Juli 2008) der Berufungsprozess beim Landgericht wg. der Versammlungsleitung zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 10. Februar 2007 statt.

In der ersten Instanz war B., stellvertretende Versammlungsleiterin, zu 40 Tagessätzen verurteilt worden, während der Versammlungsleiter J. in einem parallel laufenden Prozess gleich freigesprochen wurde.

Heute kam heraus: "Einstellung des Verfahrens". Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, B. allerdings ihre "eigenen", d.h. Anwaltskosten. Damit ist das Urteil der Erstinstanz vom Tisch, die Zumutungen der Polizei sind abgewehrt.

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