SIKO Gegenaktionen München

Aktionsbündnis

Die Verurteilung ist vom Tisch - Berufung weitgehend erfolgreich.



Bekanntlich fand diesen Mittwoch (9. Juli 2008) der Berufungsprozess beim Landgericht wg. der Versammlungsleitung zur Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz vom 10. Februar 2007 statt.

In der ersten Instanz war B., stellvertretende Versammlungsleiterin, zu 40 Tagessätzen verurteilt worden, während der Versammlungsleiter J. in einem parallel laufenden Prozess gleich freigesprochen wurde.

Heute kam heraus: "Einstellung des Verfahrens". Die Gerichtskosten trägt die Staatskasse, B. allerdings ihre "eigenen", d.h. Anwaltskosten. Damit ist das Urteil der Erstinstanz vom Tisch, die Zumutungen der Polizei sind abgewehrt.

Stichworte: 

Perspektiventreffen

Zeit: 
01.07.2008 - 19:30 bis 22:15

"Perspektiventreffen"

des "Aktionsbündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz"

Ort: EineWelthaus

"erster Dienstag im Monat"

Berufungsverfahren - Prozesstermin

Zeit: 
09.07.2008 - 09:00 bis 10.07.2008 - 08:45

Das Berufungsverfahren zum Prozess gegen die Versammlungsleitung von 2007 läuft, der Termin steht nun fest:


Mittwoch, 9. Juli 2007, 9:00 Uhr
Landgericht München 1
Nymphenburger Straße 16
Sitzungssaal A-229/ 2. Stock

Perspektiventreffen

Zeit: 
03.06.2008 - 19:30 bis 22:15

"Perspektiventreffen"

des "Aktionsbündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz"

Ort: EineWelthaus

"erster Dienstag im Monat"

Prozesserklärung Jan T.

Ich möchte mit einer rhetorischen Frage beginnen.

Um was geht es eigentlich hier und heute?

Es geht um nichts Geringeres als das Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit.

Ich möchte wirklich nicht den Eindruck erwecken hier dozieren zu wollen. Ich weiß, dass sie Herr Richter besser darüber Bescheid wissen als ich. Trotzdem halte ich es für wichtig über die Tragweite dieses Prozesses ein wenig nachzudenken.

Deswegen zwei Zitate aus dem Grundgesetz.:

2. Prozess gegen die SIKO-Versammlungsleitung 2007

Am 16. April 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen den Versammlungsleiter Jan T., der Internationalen Demonstration gegen die "Sicherheitskonferenz" (SIKO) 2007, statt. Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der Angeklagte im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30 Euro verhängt worden.

Die Atmosphäre im Gerichtssaal war diesmal weitaus entspannter

SIKO 07: 2. Prozess gegen Versammlungsleitung

AKTIONSBÜNDNIS GEGEN DIE NATO-SICHERHEITSKONFERENZ
c/o Friedensbüro, Isabellastr. 6, 80798 München

Einladung zur Prozessbeobachtung


Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit laden wir Sie ein, den 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der
Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz 2007 zu beobachten:

Mittwoch, 16. April 2008, 9:00 Uhr

Justizgebäude Nymphenburger Str. 16 in München

Sitzungssaal: A 127

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft hatte der 1. Versammlungsleiter, Jan
T., im Februar 2007 nicht genug unternommen, um Auflagenverstöße wie das
Mitführen von Seitentransparenten und angeblich "themenfremde" Redebeiträge
zu unterbinden. Im Strafbefehl war eine Geldstrafe von 30 Tagessätzen a 30
Euro verhängt worden.

Dies ist bereits der 2. Prozess gegen die Versammlungsleitung der SIKO 07. Am
12. Februar 2008 fand vor dem Amtsgericht München der Prozess gegen die 2.
Versammlungsleiterin, Babette M., statt. Das Amtsgericht verurteilte die
Angeklagte zu 40 Tagessätzen a 40 Euro.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. des Aktionsbündnisses München, 14. April 2008
Manfred Mularzyk

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