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Das Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz mit inzwischen 100 Unterstützer-Organisationen aus der ganzen Bundesrepublik mobilisiert für die Demonstration am Samstag, 17. Februar in München.
Unser Protest richtet sich gegen die Aufrüstungs- und Kriegspolitik Deutschlands, der EU- und NATO-Staaten und ihre Machteliten, die sich im Bayer. Hof versammeln.
Claus Schreer
i.A. des Aktionsbündnisses gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
http://www.antisiko.de/
https://sicherheitskonferenz.de/
Das Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz wendet sich entschieden gegen die Verbote kurdischer Symbole und die Repressionen der Polizei, wie sie derzeit im Zusammenhang mit Protesten gegen den Angriff der Türkei auf Afrin in Nordsyrien praktiziert werden.
Bei der Demonstration gegen die NATO-Sicherheitskonferenz am 17. Februar in München muss das Recht auf freie Meinungsäußerung gewährleistet werden.
Willkürliche Entscheidungen der Polizei-Einsatzkräfte, die wie in anderen Bundesländern angeblich verbotene Symbole beschlagnahmen oder Antikriegs-Demonstrationen auflösen, wie das in Köln der Fall war, sind ein nicht hinnehmbarer Skandal.
Das Anti-Siko Bündnis hat deshalb ausdrücklich Fahnen und Schilder mit der Forderung "Freiheit für Öcalan" inkl. der Abbildung Abdullah Öcalans, ebenso wie Fahnen der syrisch-kurdischen YPG beim Kreisverwaltungsreferat angemeldet und angekündigt, dass wir gegen eventuelle Verbote juristisch vorgehen werden.
Es gehört zu den unveräußerlichen Rechten auf freie Meinungsäußerung die Freilassung politischer Gefangener, in diesem Fall von Abdullah Öcalan, zu fordern und die betroffene Person auch abzubilden.
Abdullah Öcalan Befindet sich seit 17 Jahren als politischer Gefangener in türkischer Isolationshaft. Er und die die kurdische Befreiungsbewegung fordern seit Jahren eine friedliche Lösung des Konflikts. Doch der türkische Staat antwortet mit Krieg.
Die Volksverteidigungseinheiten YPG und YDP sind entscheidende Kraft, die die Terrorbanden des IS in Nord-Syrien vertrieben haben und die sich jetzt gegen den Angriff der türkischen Armee auf Afrin verteidigen.
Claus Schreer
i.A. Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
formal Edit 11.2.
Sie sind die Hauptverantwortlichen für die völkerrechtswidrigen NATO-Kriege,
die Hauptverantwortlichen für weltweiten Hunger und Armut und die Hauptverantwortlichen für Millionen von Flüchtlingen. Sie zerstören die Lebens- und Existenzgrundlagen von Millionen Menschen überall auf der Welt.
Die EU ist verantwortlich für die mehr als 3000 Flüchtlinge, die im letzten Jahr im Mittelmeer ertrunken sind. Sie ist eine mörderische Union.
Dieses Massensterben muss beendet werden. Die Schutzsuchenden brauchen legale Einreisemöglichkeiten nach Europa
Die Militärische Aufrüstung wird das zentrale Thema auf der SIKO sein, vor allem PESCO, das Kürzel für die die Aufrüstung der EU.
25 EU-Staaten (darunter 21 NATO-Staaten) haben im November die permanente strukturierte Zusammenarbeit bei ihren Militäraktivitäten beschlossen.
Dazu gehört die regelmäßige Erhöhung der Militärausgaben, die Bündelung ihrer militärischen Fähigkeiten, die Konzentration der Rüstungsindustrien, die gemeinsame Waffenentwicklung und die massive Aufstockung der Militärbudgets für die Anschaffung neuer Waffensysteme.
Das ist der Weg zur Europäischen Kriegsunion, der hier beschritten wird.
Aufrüstungstrommler Ischinger propagiert das schon seit Jahren. Sein Credo:
Europa müsse erwachsen und militärisch stärker werden, es brauche mehr Tempo beim Ausbau militärischer Fähigkeiten und, die EU müsse sich als Weltmacht auf Augenhöhe mit Ländern wie den USA und China etablieren.
Unsere zentrale Botschaft bei den Protesten gegen die SIKO heißt:
Stopp der Aufrüstungspläne für die Bundeswehr.
Die Bundesregierung will in den kommenden Jahren die Militär- und Rüstungsausgaben auf über 70 Milliarden Euro verdoppeln. Gemeinsam mit den anderen NATO-Staaten hatte sie bereits 2014 beschlossen, die Militärausgaben auf 2% des BIP zu erhöhen.
Auf der SIKO letztes Jahr sagte Angela Merkel: Wir werden alle Anstrengungen unternehmen, das 2% Ziel zu erreichen, wir fühlen uns diesem Ziel verpflichtet“.
Aber, die Rechnung der Kanzlerin wird nicht aufgehen. Im ganzen Land regt sich der Protest dagegen. Und wir versichern heute:
Die von der Bundesregierung geplante Aufrüstung wird an unserem Widerstand scheitern.
Wir fordern außerdem:
Ich will dazu etwas sagen, was in der Öffentlichkeit bisher überhaupt nicht wahr genommen wird.
Die ca. 200 in Europa stationierten Atomwaffen, die durch neue elektronisch gesteuerte atomare Lenkwaffen mit lasergestütztem Zielerfassungssystem, mit variabler Sprengkraft und vergrößerter Reichweite stationiert werden, verringern sie die Hemmschwelle für einen Atomwaffeneinsatz.
Ihr Zweck ist es, unterhalb der Schwelle eines umfassenden Nuklearkrieges zwischen den USA und Russland einen auf Europa begrenzten Atomkrieg zu führen.
Auf einem ersten Treffen von Vertretern aus 16 Münchner Organisationen haben die Teilnehmer beschlossen, anlässlich der sogenannten „Sicherheitskonferenz“ Mitte Februar in München, zu Protesten gegen die NATO-Kriegspolitik zu mobilisieren.
Am Samstag, 17. Februar 2018 soll wieder eine große Demonstration rund um den Bayerischen Hof – dem Tagungsort der NATO-Kriegsstrategen auf der SIKO – stattfinden.
Im Zentrum der Proteste wird unsere Ablehnung der militärischen Aufrüstung, die geplante Verdoppelung der Ausgaben für die Bundeswehr und die Aufrüstung und Modernisierung der Atomwaffenarsenale inkl. der in Büchel stationierten US-Atombomben stehen.
Das Aktionsbündnis fordert die friedliche Lösung von Konflikten anstelle von Kriegsvorbereitung und militärischer Drohungen.
wir protestieren gegen die Festnahmen von Teilnehmern an der Demonstration gegen die SIKO wegen des Tragens von YPG-Fahnen durch die Polizei. Das Bayerische Oberverwaltungsgericht hat in Zweiter Instanz ausdrücklich die Verbotsverfügung des Kreisverwaltungsreferats für diese Fahnen aufgehoben.
Nach unserer Zählung am Lenbachplatz waren 3.600 Menschen an der Demonstration beteiligt (und nicht wie die Polizei behauptet 2.200). An der Protestkette durch die Fußgängerzone haben weitere 400 Personen teilgenommen.
Im Anhang/siehe Links finden Sie die Redebeiträge von Walter Listl (Aktionsbündnis gegen die Nato-Sicherheitskonferenz) bei der Auftaktkundgebung am Stachus sowie die beiden Redebeiträge bei der Schlusskundgebung auf dem Marienplatz von Christine Buchholz (MdB, Die LINKE.) und Jürgen Grässlin (Bundessprecher der DFG-VK).
Mit freundlichen Grüßen
Claus Schreer
i.A. Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
Das Aktionsbündnis hat beim Generalbundesanwalt am Bundesgerichtshof und bei der Staatsanwaltschaft München Strafanzeige gegen den türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldırım und den türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu erstattet, wegen der „Führung eines Angriffskrieges“ des türkischen Staates auf den Kanton Afrin in Nordsyrien und damit Bruch des Völkerrechts und „Verbrechen der Aggression“ nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches.
Beide Politiker sind für die oben angeführten Verbrechen maßgeblich mitverantwortlich und werden vom 16. bis 18. Februar 2018 an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen.
Wir fordern von den Justizbehörden und der Polizei, Binali Yıldırım und Mevlüt Çavuşoğlu bei ihrer Einreise nach Deutschland zu verhaften, in Untersuchungshaft zu nehmen und zu den oben genannten Verbrechen ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Claus Schreer
i.A. Aktionsbündnis gegen die NATO-Sicherheitskonferenz
gegen den türkischen Ministerpräsidenten Binali Yıldırım und den türkischen Außenminister Mevlüt Çavuşoğlu wegen „Verbrechen der Aggression“ nach § 13 des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB), „Führung eines Angriffskrieges“ des türkischen Staates auf den Kanton Afrin in Nordsyrien.
Beide Politiker sind für die oben angeführten Verbrechen maßgeblich mitverantwortlich und werden vom 16. bis 18. Februar 2018 an der Münchner Sicherheitskonferenz teilnehmen.
Wir fordern die Justizbehörden und die Polizei dazu auf, Binali Yıldırım und Mevlüt Çavuşoğlu bei ihrer Einreise nach Deutschland zu verhaften und in Untersuchungshaft zu nehmen und zu den oben genannten Verbrechen nach (§ 13 VStGB), außerdem wegen Kriegsverbrechen (§ 8, § 9, § 10, §11 VStGB) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (§ 7 VStGB) ein Ermittlungsverfahren einzuleiten.
Dies ist unerlässlich zur Beweismittelsicherung, da es sich um schwerwiegende Kriegsverbrechen handelt, die laut Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) von 2002 auch in Deutschland mit lebenslanger Haft geahndet und verfolgt werden können.
Begründung:
Nach § 1 VStGB unterliegen Völkermord, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen dem Weltrechtsprinzip, d. h. die Strafbarkeit nach deutschem Recht besteht unabhängig davon, wo, von wem und gegen wen sie begangen werden.
Erfasst sind also auch Taten ausländischer Staatsangehöriger. Das Gesetz passt das deutsche materielle Strafrecht an die Regelungen des Rom-Statuts an und schafft damit die Voraussetzungen ihrer Verfolgung durch die deutsche Strafjustiz.
Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) § 13 Verbrechen der Aggression
(1) Wer einen Angriffskrieg führt oder eine sonstige Angriffshandlung begeht, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt, wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. (…)
(3) Eine Angriffshandlung ist die gegen die Souveränität, die territoriale Unversehrtheit oder die politische Unabhängigkeit eines Staates gerichtete oder sonst mit der Charta der Vereinten Nationen unvereinbare Anwendung von Waffengewalt durch einen Staat.
Seit dem 19. Januar 2018 hat die türkische Armee begonnen, Ortschaften im Norden Syriens in Afrin mit schwerer Artillerie anzugreifen. Am Tag darauf ist sie mit Bodentruppen über die Grenze in syrisches Territorium eingefallen, unterstützt von schweren Waffen aus der Luft. Dies erfüllt den strafbaren Tatbestand des „Verbrechens der Aggression“, wie er in Art. 8bis des Statuts des Internationalen Strafgerichtshof (IGH-Statut, Römisches Statut) als „die Planung, Vorbereitung, Einleitung oder Ausführung einer Angriffshandlung, die ihrer Art, ihrer Schwere und ihrem Umfang nach eine offenkundige Verletzung der Charta der Vereinten Nationen darstellt,“ definiert wird. Die Bombardierung und Invasion syrischen Territoriums sind eine eindeutige Verletzung der territorialen Integrität Syriens und des Gewaltverbots gem. Art. 2 Ziff. 4 UN-Charta. Dieser Angriff ist weder durch ein Mandat des UN-Sicherheitsrats nach Art. 39/42 UN-Charta noch durch Selbstverteidigung gem. Art. 51 UN-Charta gerechtfertigt. Türkisches Territorium wurde von Afrin aus weder angegriffen noch droht ein Angriff in der Zukunft. Erklärtes Ziel der türkischen Armee sind die Vernichtung der kurdischen Verteidigungskräfte YPG und die Kontrolle der kurdischen Gebiete im Norden Syriens. Diese Ziele werden vom Völkerrecht nicht gedeckt.
Hochachtungsvoll
Claus Schreer